Mitgliedschaft beim BRH
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Denn nur in der Gemeinschaft sind wir stark und können unseren berechtigten Forderungen mehr Gewicht verleihen.
Der monatliche Mindestbeitrag reicht von 5 Euro für Ruheständler / Rentner bis zu 4 Euro für Hinterbliebene und Doppelmitgliedschaften sowie 8 Euro für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften. Weiteres regelt die Beitragsordnung.
Für diesen niedrigen Beitrag
- vertreten wir Ihre Interessen.
- erhalten Sie die Zeitschrift "Aktuell im Ruhestand".
- sind Sie versichert gegen Unfälle (Krankenhaustagegeld 4 Euro, Unfallsterbegeld 500 Euro).
- können Sie an allen Veranstaltungen unseres vielseitigen Programms teilnehmen.
Zur weiteren Information können Sie sich unsere Satzung (PDF-Datei) gerne ansehen.
Die Beitrittserklärung für eine Mitgliedschaft finden Sie hier. (PDF-Datei)